Welche Aufgaben nimmt der geschäftsführende Vorstand wahr?
Der geschäftsführende Vorstand vollzieht die Beschlüsse der Mitgliederversammlung,und führt die Geschäfte entsprechen der Satzung durch.Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 2 Jahren gewählt.
Zweck und Aufgaben des Vereins
Der Zweck des Vereins ist die Förderung des Natur-, Landschafts- und
des Umweltschutzes.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Ziele.
Der Vereinszwecke wird insbesondere verwirklicht durch:
- das erhalten, Schaffen und Verbessern von Lebensgrundlagen für eine artenreiche
Tier- und Pflanzenwelt; - die durchführung von Artenschutzmaßnahmen für gefährdete Tier- und Pflanzenarten;
- das Eintreten für die Ziele des Natur-, Landschafts- und Umweltschutzes;
- Die Förderung der Naturschutz- und Umweltbildung, besonders bei der Jugend;
- Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke;
- Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden;
- Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus Mitteln des Vereins.
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