Die geplante Änderung des Landesentwicklungsplans NRW (LEP) schwächt Freiraumschutz
Naturschutzverbände warnen vor mehr Flächenverbrauch und fordern verbindliche Ziele für nachhaltige Entwicklung in NRW
Düsseldorf – Die geplante Änderung des Landesentwicklungsplans NRW (LEP) ist aus Sicht der Naturschutzverbände in Nordrhein-Westfalen ein klarer Rückschritt: Sie schwächt den Schutz von Natur- und Freiräumen massiv ab und treibt den Flächenverbrauch weiter an. Statt verbindliche Ziele zur Sicherung ökologisch wertvoller Gebiete und zur Begrenzung neuer Versiegelung festzuschreiben, setzt der Entwurf auf Deregulierung und Flexibilisierung. BUND, LNU und NABU fordern die Landesregierung daher auf, den Freiraumschutz zu stärken, die geplanten Abschwächungen zurückzunehmen und verbindliche Rahmenbedingungen festzulegen, die den Flächenverbrauch bis 2030 auf 5 Hektar pro Tag begrenzen und mittelfristig Netto-Null erreichen.
Der LEP legt die räumliche Entwicklung Nordrhein-Westfalens für Jahrzehnte fest. Er wird derzeit mit dem Ziel überarbeitet, die Grundpfeiler für eine „nachhaltigere Flächenentwicklung“ zu schaffen. Angesichts von Biodiversitäts- und Klimakrise wäre dafür ein starker Schutz des Freiraums dringend notwendig – doch genau das leistet der aktuelle Entwurf nicht.
„Statt verbindliche Ziele und wirksame Maßnahmen gegen den Flächenverbrauch festzuschreiben, weicht die Landesregierung den Freiraumschutz auf“, kritisiert Dr. Thomas Krämerkämper, stellvertretender Vorsitzender des BUND NRW. „Wir brauchen klare Vorgaben zur Wiedernutzbarmachung von Brachflächen, zu höherer Siedlungsdichte und Nachverdichtung – nicht mehr Bauen auf der grünen Wiese.“
Zwar enthält der Entwurf einige positive Ansätze, etwa den Degressionspfad für den Rohstoffabbau oder die Nutzung alter Kraftwerksstandorte für Wasserstoffinfrastruktur und erneuerbare Energien. Insgesamt soll jedoch die Siedlungsentwicklung weiter dereguliert werden, während neue Ausnahmeregeln den Zugriff auf ökologisch wertvolle Flächen für Infrastrukturprojekte erleichtern.
„Das ist das Gegenteil einer nachhaltigen Raumordnung“, sagt Dr. Heide Naderer, Vorsitzende des NABU NRW. „Der Entwurf gefährdet nicht nur die biologische Vielfalt und die Naherholung, sondern auch die Umsetzung der EU-Wiederherstellungsverordnung, die verbindlich vorschreibt, geschädigte Ökosysteme wieder in einen guten Zustand zu bringen.“
Es fehlt ein Konzept, welches die nationalen und europäischen Ziele und Verpflichtungen für den Naturschutz aufgreift und dafür die notwendigen Rahmenbedingungen zur Umsetzung schafft. Stattdessen werden für den Schutz der Natur vorgesehene Gebiete für Infrastrukturprojekte geöffnet. Gleiches gilt für Waldflächen, mit ihrer herausragenden Bedeutung für Klimaschutz und als Lebensraum. Sie sollen zukünftig vereinfacht für andere Nutzungsansprüche zugänglich gemacht werden.
Das hätte konkrete negative Folgen, etwa für wertvolle Lebensräume, die für den Erhalt der Artenvielfalt in Europa zentral sind und dringend gesichert oder wiederhergestellt werden müssen.
„Wir brauchen Rahmenbedingungen, die Natur, Klima und Menschen gleichermaßen dienen“, betont Rainer Polke, Landesvorstand der LNU. „Nur so kann Nordrhein-Westfalen seinen Beitrag zu den nationalen und internationalen Zielen des Biodiversitätsschutzes leisten.“
- Die gemeinsame Stellungnahme der Naturschutzverbände ist auf www.nrw.nabu.de abrufbar.
__________________________________________________________________
Für Rückfragen:
Dr. Heide Naderer, Vorsitzende des NABU Nordrhein-Westfalen, Tel.: 0211 15 92 51-41
Dr. Thomas Krämerkämper, stellvertretender Vorsitzender BUND NRW, Tel.: 0172 378 26 06, thomas.kraemerkaemper@bund.net
Rainer Polke, Vorstandsmitglied der LNU – Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen e.V., Tel.: 0175 3733555
NABU NRW-Pressestelle
Elisabeth Stanzl | Birgit Königs
Tel. +49 (0)211 15 92 51-13 | -14
E-Mail: Presse@NABU-NRW.de
NABU (Naturschutzbund Deutschland) e.V. Landesverband NRW
Pressestelle der Landesgeschäftsstelle
Helmholtzstraße 19, 40215 Düsseldorf
Vorsitzende. Dr. Heide Naderer, Landesgeschäftsführer: Jonas Krause-Heiber
VR 12049, Amtsgericht Düsseldorf
