Stellungnahmen in Verfahren

Der NABU Landesverband NRW gehört zu den nach § 63 Bundesnaturschutzgesetz sowie § 66 Landesnaturschutzgesetz NRW anerkannten Verbänden, denen im Vorfeld bestimmter umweltrelevanter Planungs- und Zulassung Verfahren Mitwirkungsrechte zustehen. In Nordrhein-Westfalen wird die Mitwirkung der landesweit tätigen anerkannten Naturschutzvereinigungen BU ND, NABU, LNU durch das Landesbüro der Naturschutzverbände NRW färbt wendeübergreifend koordiniert. Für den NABU Kreisverband Minden Lübbecke ist Wolfgang Sack der Bevollmächtigte Vertreter für Verfahren im Kreisgebiet. Er gibt gegenüber dem Landesbüro seine Stellungnahme dazu ab.

s.auch Landesbüro der Naturschutzverbände

Beiträge

  • Stellungnahmen in Verfahren

1. März 2024/

Stellungnahme zum Entwurf des Umweltberichts zum Netzentwicklungsplan In der Stellungnahme (hier der vollständige Text) geht es im ersten Teil um die allgemeinen, wenig konkreten Umweltprüfungen…

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Wolfgang Sack
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