Keine WEA-Sondergebiete in Hille
Keine WEA-Sondergebiete in Hille
Im Umweltausschuss der Gemeinde Hille am 13.05.2025 wird darüber entschieden, ob für 8 Windenergie-Anlage direkt an den Bastauwiesen, dem Neuenbaumer Moor und zwischen Osterwald und Altem Moor, die zu den wertvollsten Naturräumen im Kreis Minden-Lübbecke zählen, der Flächennutzungsplan geändert wird. Sollte dieser Weg einmal eingeschlagen werden, stellt sich die Frage, ob er für alle weiteren Anträge angewendet werden muss. Das könnte für die 17 weiterer Windkraftanlagen gelten, die in einem weiteren Tagesordnungspunkt vorgestellt werden sollen. Was das für Hille bedeute, sieht man in der Karte.
DAZU SAGEN WIR GANZ KLAR NEIN! Keine WEA-Sondergebiete in Hille, denn die Geister, die damit gerufen werden, wird man nicht mehr los… Dazu haben die Umweltverbände NABU und BUND einen offenen Brief an die Verwaltung und den Rat der Gemeinde Hille geschrieben. (s. PDF unten).
Wie es dazu gekommen ist:
Vor 2 Jahren hat die Gemeinde Hille in ihrem Flächennutzungsplan das Sondergebiet für Windkraft in Südhemmern und Nordhemmern aufgehoben. Die Gemeinde wollte die Windenergie im Gemeindegebiet fördern und verzichtete mit diesem Beschluss auf die Steuerung der Errichtung von Windenergie-Anlagen. Damit war es im gesamten Außenbereich von Hille möglich, Windkraftanlagen zu errichten – eine Einladung an die Investoren, die diese gerne angenommen haben. Auch für die Flächeneigentümer ist das Geschäft mit der Windenergie überaus lukrativ.
Vor 2 Jahren hat die Gemeinde Hille in ihrem Flächennutzungsplan das Sondergebiet für Windkraft in Südhemmern und Nordhemmern aufgehoben. Die Gemeinde wollte die Windenergie im Gemeindegebiet fördern und verzichtete mit diesem Beschluss auf die Steuerung der Errichtung von Windenergie-Anlagen. Damit war es im gesamten Außenbereich von Hille möglich, Windkraftanlagen zu errichten – eine Einladung an die Investoren, die diese gerne angenommen haben. Auch für die Flächeneigentümer ist das Geschäft mit der Windenergie überaus lukrativ.
In der Folge wurden dann in 2024 mit dem gemeindlichen Einvernehmen der Gemeinde Hille beim Kreis Minden-Lübbecke für etwa 30 Windkraftanlagen Anträge auf einen Vorbescheid gestellt. Das ist zwar noch keine Baugenehmigung, aber damit hat ein Investor mehr Sicherheit im Genehmigungsverfahren.
In 2025 wurde der Regionalplan rechtskräftig, und mit ihm im April 2025 der Teilplan Windenergie. Zielsetzung war, die erforderlichen Flächenziele für Ostwestfalen-Lippe nach einheitlichen Kriterien zu erreichen, und dies möglichst im Einklang mit der Natur, dem Erholungs- und Wohnbedürfnis der Menschen und mit dem Klimaschutz. Damit eine Verspargelung der Landschaft vermieden wird, sind die ausgewiesenen Flächen mindestens 10 ha groß.
Mit dem Nachweis, dass die erforderlichen, gesetzlich vorgegebenen Flächenziele für Windenergie in OWL erreicht bzw. sogar übererfüllt werden, sind jedoch Windenergieanlagen nicht mehr privilegiert. Und eine Genehmigung im gesamten Außenbereich, wie das Hille in 2023 auf den Weg brachte, ist nun nicht mehr möglich.
Mit dem Nachweis, dass die erforderlichen, gesetzlich vorgegebenen Flächenziele für Windenergie in OWL erreicht bzw. sogar übererfüllt werden, sind jedoch Windenergieanlagen nicht mehr privilegiert. Und eine Genehmigung im gesamten Außenbereich, wie das Hille in 2023 auf den Weg brachte, ist nun nicht mehr möglich.
Um dennoch am Regionalplan vorbei den Außenbereich mit Windenergie-Anlagen zu bestücken, kann die Gemeinde für die geplanten Windenergie-Standorte den Flächennutzungsplan im Rahmen einer sogenanten Positivplanung ändern. Dieser Weg soll am 13.05.2025 im Umweltausschuss der Gemeinde vorbereitet werden. Für insgesamt 8 Anlagen im direkten Umfeld der Bastauwiesen, den Neuenbaumer Moores und der Wickriede bei Frotheim soll der Ausschuss das Flächennutzplan-Änderungsverfahren einleiten. Und Standorte für weitere 17 Anlagen sollen vorgestellt werden, mit dem Ziel für diese in einem der nächsten Ausschuss-Sitzungen ebenfalls das Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren einzuleiten.


